Zur Homepage Zur Suche Zur Navigation Zum Inhalt
  • Reiseversicherung

    Produktinformation in einfacher Sprache

    1. Was ist eine Reiseversicherung?

    Eine Reiseversicherung hilft Ihnen, wenn vor oder während Ihrer Reise etwas Unerwartetes passiert. Was unsere Reiseversicherung beinhaltet, erklären wir Ihnen unter Punkt 2.

    Eine Reise liegt vor, wenn Sie in Österreich zumindest eine Nacht auswärts übernachten oder wenn Sie Österreich verlassen.

    Unsere Reiseversicherung heißt GRAWE TRAVELSTAR.

    Unsere Reiseversicherung besteht aus bestimmten Bausteinen, die immer dabei sind. Auf Wunsch können Sie noch eine Stornoversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung als Zusatzbaustein dazunehmen.

     

    2. Welche Bausteine hat unsere Reiseversicherung?

    Baustein 1: Extrarückreisekostenversicherung

    Dieser Baustein hilft, wenn Sie wegen einer Krankheit, einer Gefahr am Urlaubsort oder wegen eines Schadens an Ihrem Eigentum zuhause vorzeitig oder verspätet zurückreisen müssen.

    Zum Beispiel bekommen Sie ersetzt: Die Kosten für die neuen

    • Flugtickets
    • Zugtickets
    • Bustickets

    Baustein 2: Reisekranken- und Reiseunfallversicherung

    Dieser Baustein hilft, wenn Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben.

    Zum Beispiel bekommen Sie ersetzt: Die Kosten für

    • medizinisch notwendige Behandlungen
    • Medikamente
    • Krankenhausaufenthalte
    • Krankentransporte ins nächstgelegene Krankenhaus
    • Heimtransporte, auch mit dem Flugzeug
    • Suche, Bergung und Rettung, auch mit dem Helikopter

    Baustein 3: Reisegepäckversicherung

    Dieser Baustein hilft bei Verlust, Diebstahl, Beraubung oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks durch andere.

    Zum Beispiel bekommen Sie ersetzt: Die Kosten für

    • Dinge, die Sie am Körper tragen, etwa Schmuck oder Handy
    • den Kofferinhalt

    Wichtig: Es gibt bestimmte Grenzen für Entschädigungen, Regeln zur Aufbewahrung und Ausnahmen.

    Baustein 4: Reiseprivathaftpflichtversicherung

    Dieser Baustein hilft, wenn Sie jemandem unabsichtlich einen Schaden zugefügt haben. Das gilt für Schäden an Sachen und Personen.

    Wenn jemand einen Schaden behauptet und daher Geld von Ihnen will, aber kein Recht dazu hat, hilft dieser Baustein Ihnen auch, etwa durch die Verteidigung vor Gericht.

    Zum Beispiel bekommen Sie ersetzt: Die Kosten für

    • die zerstörte Vase im Hotelzimmer
    • medizinische Behandlungen der Person, die Sie verletzt haben

    Baustein 5: Verspätungsschutzversicherung

    Dieser Baustein hilft, wenn Sie Ihr gebuchtes Transportmittel (etwa Ihren Flug) aus bestimmten Gründen verpassen. Sie bekommen dann die Kosten für eine notwendige Übernachtung und Nachreise ersetzt.

    Zum Beispiel bekommen Sie ersetzt: Die Kosten für

    • das Hotel
    • die neuen Flugtickets

    Baustein 6: Assistanceversicherung

    Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie in bestimmten Notfällen. Es steht Ihnen eine 24-Stunden-Notrufzentrale zur Verfügung.

    Zum Beispiel bekommen Sie Hilfe

    • bei Problemen mit der Polizei (Verhaftung)
    • bei Verlust von Reisedokumenten

    Zusatzbaustein: Stornoversicherung

    Sie können freiwillig noch eine Stornoversicherung dazunehmen.

    Dieser Zusatzbaustein hilft, wenn Sie zum Beispiel wegen schwerer Krankheit, Schwangerschaft oder Kündigung Ihres Dienstverhältnisses nicht verreisen können.

    Zum Beispiel bekommen Sie ersetzt: Die Stornokosten

    • des Hotels
    • des gebuchten Ausfluges
    • des Mietwagens

    Bei der Stornoversicherung dabei ist auch eine Reiseabbruchversicherung. Diese hilft, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Krankheit, einer Gefahr am Urlaubsort oder wegen eines Schadens an Ihrem Eigentum zuhause vorzeitig abbrechen müssen. Sie bekommen dann das Geld zurück für gebuchte, aber nicht genutzte Leistungen.

    Zum Beispiel bekommen Sie ersetzt: Die Kosten für

    • Hotelübernachtungen
    • Mietauto
    • Rundreise

    Wichtig: Die Storno- inklusive Reiseabbruchversicherung muss rechtzeitig abgeschlossen werden. Es gibt gewisse Fristen zu beachten.

     

    3. Was ist nicht versichert?

    Nicht versichert sind zum Beispiel:

    • Ereignisse, die Sie absichtlich herbeigeführt haben
    • Ereignisse, die Sie durch Beeinträchtigung von Alkohol, Drogen oder Medikamenten herbeigeführt haben
    • Erkrankungen, von denen Sie bereits vor Abschluss der Reiseversicherung wussten
    • Reisen, die Sie trotz offizieller Reisewarnung antreten oder nicht sofort abbrechen

    Bitte beachten Sie:

    • Sie sind nur bei Reisen versichert, die Sie nach Abschluss der Reiseversicherung unternehmen
    • Die Reisekranken- und Reiseunfallversicherung und die Reiseprivathaftpflichtversicherung gelten nur bei Auslandsreisen
    • Während Ihrer Reise können Sie keine Reiseversicherung abschließen

     

    4. Für wen kann die Reiseversicherung abgeschlossen werden?

    Die Reiseversicherung kann abgeschlossen werden für

    • eine Person oder
    • bis zu zwei Erwachsene und fünf Kinder (unter 18 Jahren).

     

    5. Was sind die Kosten einer Reiseversicherung?

    Im Versicherungsvertrag (der Polizze) steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie einmalig im Vorhinein. Damit Sie eine Leistung von uns erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

    Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt ab von

    • der vereinbarten Versicherungsdauer,
    • ob Sie den Zusatzbaustein Storno- inklusive Reiseabbruchversicherung zusätzlich gewählt haben und
    • der Anzahl der Personen, die versichert werden sollen.

     

    6. Welche Pflichten haben Sie als Kunde?

    Wir müssen vollständig und ehrlich über die bekannten und bestehenden Gefahren informiert werden.

    Sie dürfen die bestehenden Gefahren nicht größer machen als sie sind, zum Beispiel durch gefährliches Verhalten.

    Wenn etwas passiert, müssen Sie versuchen, den Schaden zu vermeiden oder zu verringern.

    Sie müssen uns bei einem Vorfall sofort informieren. Weisungen von uns sind zu befolgen.

    Bei Straftaten (z. B. Diebstahl) müssen Sie auch die Polizei informieren. Dies nennt man auch Anzeige.

    Sie müssen helfen, den Schaden genau zu klären – zum Beispiel durch Auskünfte und Belege.

     

    7. Welche Rechte haben Sie als Kunde?

    Sie bekommen Geld von uns, wenn Sie Ihren Pflichten (Punkt 6.) nachgekommen sind und keine der genannten Ausnahmen (Punkt 3.) vorliegt.

     

    8. Wann beginnt und wann endet die Reiseversicherung?

    Die Reiseversicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

    Die Reiseversicherung gilt nur für eine einmalige Reise, längstens für 364 Tage. Sie endet automatisch. Sie müssen nicht kündigen.

    Der Versicherungsschutz für den Zusatzbaustein Storno- inklusive Reiseabbruchversicherung beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages und endet mit Reiseantritt.

     

    Bitte beachten Sie:

    Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.

     

    Wenn Sie Fragen zur Reiseversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte am besten Ihren Versicherungsberater. Alternativ können Sie sich bei sonstigen Fragen oder Unterstützungsbedarf gerne auch telefonisch oder per E-Mail bei uns melden.

     

    9. Kontaktmöglichkeiten

    Unsere Anschrift:

    Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft

    Herrengasse 18-20

    8010 Graz

    Österreich

     

    Kontaktmöglichkeiten:

    Telefon: +43 316 / 8037 - 6222

    Fax: +43 316 / 8037 - 6490

    E-Mail: service@grawe.at

    Vor Ort in jedem Kundencenter